Ja, das können Sie – vorausgesetzt, Sie sind dänische Staatsangehörige oder haben (hatten) einen gemeldeten Wohnsitz in Dänemark.
- In einigen Ländern ist ein internationales Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, um den Nachweis zu erbringen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung gemäß dänischem Recht erfüllen.
- Andere Länder verlangen lediglich, dass Sie Ihren Personenstand mit einer Personenstandsurkunde nachweisen können.
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie einen Nachweis dafür erbringen müssen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung gemäß dänischem Recht erfüllen, benötigen Sie ein internationales Ehefähigkeitszeugnis. Sie können es hier auf der Seite auf die gleiche Weise beantragen, wie Sie ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Geben Sie im Antrag an, dass Sie im Ausland heiraten möchten. Um ein internationales Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten, darf für Sie beide kein rechtliches Heiratshindernis bestehen. Dies gilt auch dann, wenn einer von Ihnen oder Sie beide einen Wohnsitz im Ausland haben.
Nachweis des Personenstands
Wenn Sie Ihren Personenstand nachweisen müssen, müssen Sie sich an die Gemeinde Ihres Wohnsitzes wenden. Die Gemeinde kann eine Meldebescheinigung (bopælsattest) oder einen Auszug aus dem CPR-Register ausstellen, aus dem Ihr Personenstand hervorgeht.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Dokumente in dem Land, in dem Sie heiraten möchten, erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Behörde, die Ihre Eheschließung im jeweiligen Land durchführt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Verbot der Scheinehe ein Ehefähigkeitszeugnis nicht nur für eine Partei ausgestellt werden kann.