Re­ch­t­mäßi­ger Au­fent­halt zur Ehe­s­chließung in Dä­ne­mark

Damit Sie in Dänemark heiraten können, müssen Sie beide legal nach Dänemark einreisen und sich hier aufhalten dürfen.

Je nachdem, aus welchem ​​Land Sie kommen, gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

Der rechtmäßige Aufenthalt in Dänemark kann folgende Grundlagen haben:

  • Dänische Staatsbürgerschaft
  • Staatsbürgerschaft in einem anderen nordischen Land
  • Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz
  • Staatsbürgerschaft eines Landes, dessen Bürger kein Visum benötigen (visumfreies Land)
  • Aufenthaltserlaubnis in Dänemark
  • Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Dänemark oder einem anderen Schengen-Land.

Als Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Dänemark können Sie Folgendes beifügen:

  • Visum, einschließlich Touristenvisum
  • Aufenthaltserlaubnis (opholdstilladelse) oder EU-Aufenthaltsbescheinigung (opholdsbevis) aus Dänemark
  • Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Schengen-Land
  • Reisepass
  • Andere gültige Nachweise für die nordische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes
  • Nachweis für den Zeitpunkt der Einreise nach Dänemark, z. B. Einreisestempel

Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde „New to Denmark“.

Wann müssen Sie keinen Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt erbringen?

Wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie keine Nachweise für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt vorlegen.
Sie müssen auch keine Unterlagen einsenden, wenn Sie als Staatsbürger eines anderen nordischen Landes ein Aufenthaltsrecht und Ihren Wohnsitz in Dänemark haben.

Besondere Anforderungen an einen Reisepass oder andere Reisedokumente für Staatsbürger außerhalb der EU/des EWR

Wenn Sie als Bürger eines Landes außerhalb der EU/des EWR nach Dänemark reisen und sich dort aufhalten, müssen Sie über einen gültigen Reisepass oder ein anderes zugelassenes Reisedokument verfügen.

Anforderungen an Ihren Reisepass bei der Einreise nach Dänemark

  • Ihr Reisepass muss noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer voraussichtlichen Ausreise aus Dänemark hinaus gültig sein.
  • Ihr Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten enthalten.
  • Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zehn Jahren kann in Dänemark nicht länger als zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Reisepasses als Reisedokument verwendet werden. Dies gilt auch, wenn Ihr Reisepass über die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum hinaus verlängert wurde.

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung sicherzustellen, dass Sie rechtmäßig nach Dänemark einreisen.