Ehe­s­chließungs­be­dingun­gen

Um in Dänemark eine Ehe schließen zu können, müssen eine Reihe von Eheschließungsbedingungen erfüllt sein. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber.

Um in Dänemark eine Ehe schließen zu können, müssen Sie beide 18 Jahre alt und unverheiratet sein.

Wenn eine Person von Ihnen bereits verheiratet war, muss die vorherige Ehe beendet sein, bevor Sie eine neue Ehe eingehen können.

Zwischen nahen Verwandten dürfen keine Ehen geschlossen werden. Wenn eine Person von Ihnen unter Vormundschaft steht, muss der Vormund der Eheschließung zustimmen.

Wir benötigen Ihre Informationen

Wir benötigen Informationen darüber, ob Sie oder Ihr Partner bereits einmal verheiratet waren. Wir werden daher im Antrag danach fragen.

Wenn wir der Ansicht sind, dass ein konkreter Nachweisbedarf besteht, dass Sie beide unverheiratet sind, können wir eine Personenstandsurkunde Ihres Wohnsitzlandes anfordern. Wenn Sie für kurze Zeit in Ihrem derzeitigen Wohnsitzland gelebt haben, können wir in besonderen Fällen Personenstandsurkunden aus anderen Ländern, in denen Sie gelebt haben, anfordern.

Wenn Sie Ihrem Antrag keine Personenstandsurkunde beilegen, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag strafrechtlich, dass Sie ledig sind.

  • Wenn Sie eine dänische CPR-Nummer haben, müssen Sie für die Zeit, in der Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark hatten, keine Personenstandsurkunde beifügen.
  • Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, bitten wir Sie um einen Nachweis, dass die vorherige Ehe geschieden ist. Dabei kann es sich um eine Scheidungsurkunde, eine Sterbeurkunde oder ein Aufhebungsurteil handeln. Bitte beachten Sie, dass Sie als Witwe/r in Dänemark nicht wieder heiraten können, wenn Sie noch am selben Wohnort wohnen.
  • Wenn die Ehe in Dänemark geendet hat, ist es in der Regel nicht erforderlich, Nachweise beizufügen.