Sie sind beide EU-/EWR-Bür­ger

Sie und Ihr Partner möchten in Dänemark heiraten und Sie kommen beide aus EU-Ländern oder aus der Schweiz.

Auf dieser Seite erhalten Sie und Ihr Partner einen Überblick darüber, was Sie wissen müssen, bevor Sie in Dänemark einen Antrag auf Eheschließung stellen können. Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich mit den Regeln und Anforderungen vertraut machen.

Videoanleitung – So beantragen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis

Sehen Sie sich das Video an und erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie bei Die Familienrechtliche Behörde (Familieretshuset) ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis beantragen können. Das Video gibt einen Überblick über den gesamten Antragsprozess. 

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Ehe­s­chließungs­be­dingun­gen

Um in Dänemark eine Ehe schließen zu können, müssen eine Reihe von Eheschließungsbedingungen erfüllt sein. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber.

Na­chwei­san­for­der­un­gen

Bei der Beantragung eines dänischen Ehefähigkeitszeugnisses können besondere Anforderungen an die Unterlagen gelten, die Sie beifügen müssen. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Be­an­tragung ei­nes dä­ni­s­chen Ehefähig­keitszeug­nis­ses

Wenn Sie eine internationale Ehe eingehen möchten, benötigen Sie ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis wird nachgewiesen, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht. Auf dieser Seite können Sie ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis beantragen.