Man and woman holdning hands

In­ter­na­tio­na­le Ehe­s­chließun­gen

Eine internationale Ehe liegt vor, wenn Sie als Däne bzw. Dänin einen nicht-dänischen Staatsbürger heiraten möchten oder wenn Menschen, die nicht in Dänemark leben, in Dänemark heiraten möchten.

Bevor Sie heiraten können, benötigen Sie ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) oder ein internationales Ehefähigkeitszeugnis (ægteskabsattest). Dabei handelt es sich um ein Dokument, das nachweist, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht.

Das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie entweder bei Die Familienrechtliche Behörde (Familieretshuset) oder bei der Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, hängt sowohl von Ihrer Nationalität als auch von Ihrem Aufenthaltsstatus in Dänemark ab. Wählen Sie unten die Situation aus, die zu Ihnen als Paar passt, und lesen Sie mehr über die Regeln für die Eheschließung und die Antragstellung.

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Sie sind nor­di­s­che Staats­bür­ger oder ha­ben ein un­be­fri­ste­tes Au­fent­halts­re­cht in Dä­ne­mark

Wenn Sie entweder dänische oder nordische Staatsbürger sind oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung haben, müssen Sie bei der Gemeinde, in der Sie leben, einen Antrag auf Eheschließung stellen.

Sie sind beide EU-/EWR-Bür­ger

Sie und Ihr Partner möchten in Dänemark heiraten und Sie kommen beide aus EU-Ländern oder aus der Schweiz.

Sie sind Staats­bür­ger außer­halb Eu­ro­pas/des EWR

Sie und Ihr Partner möchten in Dänemark heiraten und mindestens eine Person von Ihnen ist Staatsbürger eines Landes außerhalb Europas/des EWR.