In­ter­na­tio­na­le Ehe­s­chließun­gen

Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei Die Familienrechtlichen Behörde, Internationale Eheschliessungen oder bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.

Sie sind beide:

• dänische oder skandinavische Staatsbürger
• oder haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark
• oder haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung.

Sie oder Ihr Partner

• sind kein dänischer oder skandinavischer Staatsbürger
• haben kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark
• haben kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung.