Internationale Eheschließungen
Eine internationale Ehe liegt vor, wenn Sie als Däne bzw. Dänin einen nicht-dänischen Staatsbürger heiraten möchten oder wenn Menschen, die nicht in Dänemark leben, in Dänemark heiraten möchten.
Bevor Sie heiraten können, benötigen Sie ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) oder ein internationales Ehefähigkeitszeugnis (ægteskabsattest). Dabei handelt es sich um ein Dokument, das nachweist, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht.
Das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie entweder bei Die Familienrechtliche Behörde (Familieretshuset) oder bei der Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, hängt sowohl von Ihrer Nationalität als auch von Ihrem Aufenthaltsstatus in Dänemark ab. Wählen Sie unten die Situation aus, die zu Ihnen als Paar passt, und lesen Sie mehr über die Regeln für die Eheschließung und die Antragstellung.
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