Sie sind nordische Staatsbürger oder haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Dänemark

Wenn Sie beide dänische oder nordische Staatsangehörige sind oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Dänemark haben, müssen Sie die Eheschließung bei einer dänischen Kommune beantragen – unabhängig davon, ob die Trauung in Dänemark oder im Ausland stattfinden soll.

Der Antrag wird bei einer Kommune eingereicht. Sie können den Antrag bei der Kommune stellen, in der Sie wohnen, oder bei der Kommune, in der Sie getraut werden möchten. Die Kommune muss nicht Ihre Wohnsitzkommune sein, und Sie müssen keinen Wohnsitz in Dänemark haben.

Informationen zu den einzelnen Kommunen finden

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