Bedingungen für eine Eheschließung im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, fordern einige Länder den Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für eine Ehe nach den dänischen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Andere Länder verlangen nur, dass Sie Ihren Familienstand mit einer Personenstandsurkunde nachweisen können.

Wenn das Land, in dem Sie heiraten möchten, einen Nachweis verlangt, dass Sie gemäß den Bestimmungen des dänischen Ehegesetzes heiraten können, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten, müssen Sie beide die Bedingungen des Heiratsgesetzes erfüllen. Dies gilt auch, wenn einer oder beide von Ihnen im Ausland leben.

Wenn Sie nicht genau wissen, was Sie benötigen, können Sie hier mehr lesen

Allgemeine Eheschließungsbedingungen

Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Sie beide mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein.

Wenn einer von Ihnen zuvor verheiratet war, muss die vorherige Ehe beendet sein, bevor Sie eine neue Ehe eingehen können.

Die Ehe darf nicht zwischen nahen Verwandten eingegangen werden. Wenn einer von Ihnen unter Vormundschaft steht, muss der Vormund der Eheschließung zustimmen.

Lesen Sie hier mehr über die allgemeinen Bedingungen

Verbot der Scheinehe

In Dänemark besteht ein Verbot des Eingehens von Scheinehen. Dies bedeutet, dass keine Ehe geschlossen werden darf, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Zweck dieser Ehe die Erlangung eines Aufenthaltsrechts in Dänemark, einem EU-Land, der Schweiz oder einem EWR-Land ist.

Lesen Sie hier mehr über das Verbot der Scheinehe

Rechtmäßiger Aufenthalt

Um in Dänemark heiraten zu dürfen, müssen Sie beide legal nach Dänemark einreisen und sich dort rechtmäßig aufhalten können.

Diese Bedingung kann jedoch ignoriert werden, wenn Sie beide oder einer von Ihnen nicht in Dänemark lebt oder sich nicht dort aufhält, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen, um im Ausland heiraten zu können.

Besondere Anforderungen an Reisepässe oder andere Reisedokumente

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger nach Dänemark reisen und in diesem Land bleiben, müssen Sie einen gültigen Reisepass oder eine andere genehmigte Form der Reisedokumentation besitzen.

Anforderungen an Ihren Reisepass bei Ihrer Einreise nach Dänemark

  • Ihr Pass muss nach Ihrer voraussichtlichen Ausreise aus Dänemark noch weitere drei Monate gültig sein;
  • Ihr Pass muss mindestens zwei leere Seiten haben;
  • Ihr Pass darf nicht älter als 10 Jahre sein. Ein Pass mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 10 Jahren kann nach Ablauf der ersten 10 Jahre nach dessen Ausstellung nicht als Reisedokument für die Einreise nach Dänemark verwendet werden. Dies gilt auch, wenn Ihr Pass nach Ablauf der ersten 10 Jahre nach dessen Ausstellung verlängert wurde.

Verliert Ihr Pass seine Gültigkeit vor Ablauf der Gültigkeit der Ehebefähigungsbescheinigung, wird die Gültigkeit der Bescheinigung verkürzt. Das bedeutet, dass die Ehebefähigungsbescheinigung eine kürze Gültigkeitsdauer hat als dies im Regelfall möglich ist.

Wenn die Ehebefähigungsbescheinigung beispielsweise eine Gültigkeit von vier Monaten hat, Ihr Pass aber zum Zeitpunkt der Prüfung nur noch für einen Zeitraum von fünf Monaten gültig ist, wird die Gültigkeit der Ehebefähigungsbescheinigung auf zwei Monate beschränkt.

Vorbereitung zur Einreichung Ihres Antrags

Um Ihren Antrag zu bearbeiten und zu kontrollieren, ob Sie die Ehevoraussetzungen erfüllen, benötigen wir persönliche Informationen über Sie und Ihren Partner. Wir werden Sie außerdem bitten, zu dokumentieren, dass die Ehevoraussetzungen erfüllt sind.

Die Dokumente, die wir verlangen, und die Anforderungen an diese Dokumente hängen von den Antworten ab, die Sie im Antrag geben und von dem Land, in dem die Dokumente ausgestellt wurden.

Wenn es nicht möglich ist, eines oder mehrere der erforderlichen Dokumente beizubringen, teilen Sie uns dies bitte in Ihrem Antragsformular mit. Es ist auch wichtig, dass Sie den Grund angeben, warum das Dokument nicht beigefügt werden kann.

Die Dokumente müssen mit Kugelschreiber unterschrieben werden um anerkannt zu werden. Deshalb können digitale Unterschriften mit z.B. Adobe oder Paint nicht benutzt werden.

Die Anforderungen an die Unterschrift gelten nicht, wenn beide Antragssteller MitID benutzten.

Lesen Sie hier, welche Informationen und Dokumente Sie bereitlegen sollten, bevor Sie das Antragsformular - Eheerklärung ausfüllen. (Deutsches ausgabe)

Anforderungen an die Dokumente und deren Übersetzung

Damit wir das Dokument anerkennen können, können besondere Anforderungen an die Dokumente bestehen, die Sie Ihrem Antrag beilegen müssen. Zum Beispiel kann es sein, dass das Dokument von einer offiziellen Behörde gestempelt werden muss - entweder mit einem Apostille-Vermerk oder mit einer Beglaubigung.

Ausländische Dokumente müssen von einem autorisierten Übersetzer ins Dänische, Englische oder Deutsche übersetzt werden. Das gilt auch für eine eventuelle Apostille. Wenn das Dokument beglaubigt wurde, müssen auch alle Stempel usw. übersetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass dies vor dem Einreichen des Antrags bei Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschlieβungen erfolgt sein muss.

Lesen Sie mehr über die Anforderungen für die Anerkennung ausländischer Dokumente

Erklärungen und Merkblätter

Wenn nur einer von Ihnen die dänische oder eine skandinavische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 7-9f oder 9i-9n besitzt und der andere nicht, darf die Ehe nicht in Dänemark geschlossen werden, ohne dass Sie beide eine Erklärung abgegeben haben, dass Sie die Bestimmungen des Ausländergesetzes zur Familienzusammenführung kennen.

Sie müssen daher beide eine sogenannte 11b-Erklärung unterschreiben.

Dies gilt jedoch nicht für EU-Bürger.

Lesen Sie auch das Merkblatt „Bei einer Heirat - denken Sie an die Finanzen“ mit Informationen über die Bedeutung der Ehe für die jeweiligen finanziellen Verhältnisse der Ehepartner.

Lesen Sie hier mehr über die Erklärung zur Kenntnis der Bestimmungen zur Familienzusammenführung und die 11b-Erklärung sowie das entsprechende Merkblatt.

Vollmacht

Wenn Sie möchten, dass jemand anderes Ihnen beim Einreichen einer Eheerklärung hilft, können Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Das kann zum Beispiel jemand aus Ihrer Familie oder ein professioneller Experte sein.

Sie müssen uns die Vollmacht mit Ihren beiden Originalunterschriften zusenden. Sie können uns die Vollmacht beispielsweise in einem Brief übersenden oder sie in der digitalen Selbstbedienung als Anhang schicken.  Sie können auch jemandem eine Vollmacht erteilen, während Ihr Antrag bearbeitet wird.

Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben und die Vollmacht widerrufen möchten, müssen Sie uns und die Person, der Sie die Vollmacht erteilt haben, schriftlich benachrichtigen.

Lesen Sie mehr über die Vollmacht

Bearbeitungszeiten für internationale Eheschließungen

So stellen Sie den Antrag

Wenn Sie einen Antrag auf Heirat stellen möchten, müssen Sie einen Antrag - Eheerklärung - an Die Familienrechtlichen Behörde, Internationale Eheschliessungen schicken und eine Gebühr von 1.900 DKK entrichten.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, stellen wir ein nationales oder internationales Ehefähigkeitszeugnis aus, je nachdem, ob die Trauung in Dänemark oder im Ausland durchgeführt werden soll.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist 4 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Wenn Sie nicht innerhalb dieser Zeit heiraten, verfällt das Dokument und Sie müssen es erneut beantragen. Bei einem neuen Antrag sind alle Unterlagen erneut einzureichen und die Gebühr von 1.900 DKK erneut zu entrichten.

Lesen Sie hier, wie Sie die Gebühr entrichten und wie Sie den Antrag stellen