Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
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Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei der Familienrechtliche Behörde oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.
Die Familienrechtliche Behörde hat den Zugang zu Anträgen für Ehefähigkeitszeugnisse im digitalen Self-Service vorübergehend geschlossen
5. Juni 2025Die Sperrung gilt von Dienstag, den 10. Juni um 23:59 Uhr bis Montag, den 16. Juni. Juni um 8.00 Uhr aufgrund geplanter IT-Änderungen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können.
Die Familierechlichte behörde - änderungen an den Telefonen
3. Juni 2025Aufgrund geplanter Änderungen kann Die Familierechlichte behörde am 12. und 13. Juni leider nicht auf unsere Systeme zugreifen. Wir beantworten allgemeine Fragen, können Ihren Fall jedoch nicht prüfen. Am Montag, den 16. Juni, sind die Telefone aufgrund einer Schulung der Mitarbeiter geschlossen.
Die Familierechlichte behörde verzeichnet derzeit eine hohe Nachfrage nach Änderungen der Ehefähigkeitszeugnis
Ældre nyhed: 16. Mai 2025Die Familierechlichte behördeverzeichnet derzeit eine hohe Nachfrage nach Änderungen der Ehefähigkeitszeugnis nach der Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Antragstellung zu prüfen, welche Gemeinden freie Termine haben.