Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
Wilkommen zu Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen.

Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei der Familienrechtliche Behörde oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.
Die Familienrechtliche Behörde nimmt keine Anträge entgegen vom 10. bis 15. September
4. September 2025Aufgrund von Aktualisierungen unseres IT-Systems ist es vom Mittwoch, 10. September, 15:00 Uhr, bis Montag, 15. September, 8:00 Uhr, nicht möglich, digitale Anträge ( Ehefähigkeitszeugnisse) an Der Familienerchtliche Behörde bezüglich Internationale Ehen zu stellen.
Die Familienrechtliche Behörde hat den Zugang zu Anträgen für Ehefähigkeitszeugnisse im digitalen Self-Service vorübergehend geschlossen
Ældre nyhed: 5. Juni 2025Die Sperrung gilt von Dienstag, den 10. Juni um 23:59 Uhr bis Montag, den 16. Juni. Juni um 8.00 Uhr aufgrund geplanter IT-Änderungen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können.
Die Familierechlichte behörde - änderungen an den Telefonen
Ældre nyhed: 3. Juni 2025Aufgrund geplanter Änderungen kann Die Familierechlichte behörde am 12. und 13. Juni leider nicht auf unsere Systeme zugreifen. Wir beantworten allgemeine Fragen, können Ihren Fall jedoch nicht prüfen. Am Montag, den 16. Juni, sind die Telefone aufgrund einer Schulung der Mitarbeiter geschlossen.