Familienrechtsagentur, internationale Eheschließungen
Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen und Antworten des Außenministeriums, der Dänische Nationalen Polizei etc. über Reisen nach, über oder aus Dänemark.
Wenn Sie nach oder von Dänemark reisen möchten
Besonderer Hinweis betreffend Ehefähigkeitszeugnissen (Prøvelsesattester)
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum maximal 4 Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung kann unter Umständen verkürzt werden, wenn der rechtmäßige Aufenthalt kürzer als 4 Monate ist (d. h. Visa).
Wenn Sie in diesem Zeitraum nicht heiraten, verfällt die Bescheinigung. Leider haben wir nicht die Möglichkeit, die Bescheinigung über die angegebene Gültigkeitsdauer hinaus zu verlängern.
Eine neue Bescheinigung kann eventuell ohne neue Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden
Wenn wir in der jetzigen Situation ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, werden wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass eventuell die Möglichkeit besteht, wegen COVID-19 eine neue Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Ihr Antrag kann wieder geöffnet werden, wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis abgelaufen ist, weil Sie wegen der Einreisebeschränkungen in Dänemark oder anderer Beschränkungen in Dänemark in Folge von COVID-19 nicht in der Lage waren, innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung zu heiraten. Wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an die Familienrechtsagentur.
In diesen Situationen wird eine neue Bescheinigung ausgestellt, ohne dass Sie erneut Bearbeitungsgebühr zahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung nur erneuert werden kann, wenn sie abgelaufen ist.
In der gegenwärtigen Lage empfehlen wir, dass Sie sich über mögliche Reisebeschränkungen für Dänemark und alle sonstigen besonderen Einschränkungen in Dänemark, insbesondere die Schließung von Ämtern in Folge von COVID-19, auf dem Laufenden halten.
Wir bitten, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Alle abgesagten Termine werden nachgeholt
Die Familienrechtsagentur wird dafür sorgen, dass Bürger, deren Termin abgesagt worden ist, den nächsten verfügbaren Termin erhalten, sobald wieder Termine vergeben werden.

Internationale Eheschließungen
Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei der Agentur für Familienrecht oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.