Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
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Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei der Familienrechtliche Behörde oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.
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Die Self-Service-Lösung ist vorübergehend außer Betrieb
17. Dezember 2024Update – Das Problem mit unseren Fehlern bei der Self-Service-Lösung und der SMS-Lösung wurde nun gelöst.