Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
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Die Familienrechtliche Behörde, Internationale Eheschließungen
Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung, dass Sie die Bestimmungen des Ehegesetzes erfüllen. Ein Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei der Familienrechtliche Behörde oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wo Sie den Antrag stellen, ist abhängig von Ihren beiden Nationalitäten bzw. von der Art Ihres Aufenthaltsrechts in Dänemark.
Die Familierechlichte behörde verzeichnet derzeit eine hohe Nachfrage nach Änderungen der Ehefähigkeitszeugnis
16. Mai 2025Die Familierechlichte behördeverzeichnet derzeit eine hohe Nachfrage nach Änderungen der Ehefähigkeitszeugnis nach der Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Antragstellung zu prüfen, welche Gemeinden freie Termine haben.