Auf dieser Seite können Sie sich vier Videos ansehen, in denen erklärt wird, wie internationale Paare ein Ehefähigkeitszeugnis bei der Familienrechtliche Behörde beantragen können.
Wenn mindestens einer von Ihnen die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb Dänemarks oder der nordischen Länder besitzt, müssen Sie bei der Familienrechtlichen Behörde einen Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnis stellen. Wenn Sie beide Staatsbürger Dänemarks oder der nordischen Länder sind, müssen Sie die Eheschließung bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen.
Sehen Sie sich das folgende Video an, um einen Überblick über die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Das Video gibt einen Überblick über den gesamten Antragsprozess.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, ist es wichtig, dass die erforderlichen Unterlagen eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Sehen Sie sich das folgende Video an und bereiten Sie sich gut auf den Bewerbungsprozess vor.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Dänemark erfüllen, erhalten Sie einen Brief mit der Genehmigung der Familienrechtliche Behörde. Das folgende Video zeigt, was nach der Genehmigung des Antrags geschieht. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann nicht verlängert werden und hat eine maximale Gültigkeit von 4 Monaten.
Sollten uns bei der Familienrechtliche Behörde im Zusammenhang mit Ihrem Antrag Angaben fehlen, werden wir diese schriftlich einfordern. Das folgende Video zeigt, was passiert, wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen.