Ver­bot der Sche­i­ne­he

In Dänemark ist es verboten, eine Scheinehe einzugehen.

Es darf keine Ehe geschlossen werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Zweck dieser Ehe die Erlangung eines Aufenthaltsrechts in Dänemark, einem EU-Land, in der Schweiz oder in einem EWR-Land ist.

Wir erkundigen uns nach Ihrer Beziehung

Aufgrund des Verbots der Scheinehe fragen wir nach Ihrer persönlichen Beziehung, z. B. wie lange Sie sich kennen, wo Sie sich kennengelernt haben, ob Sie gemeinsame Kinder haben, ob Sie zusammenleben oder früher zusammengelebt haben und Ähnliches.

Möglicherweise setzen wir uns auch im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags auf ein Ehefähigkeitszeugnis mit Ihnen in Verbindung, wenn wir Fragen haben oder weitere Informationen benötigen. Bei Bedarf können wir Sie auch zu einem persönlichen Gespräch einladen.