Re­geln zum Fa­mi­lien­na­chzug – § 11 b Er­klärung

Wenn Sie als dänischer bzw. nordischer Staatsbürger eine Ehe mit einer Person außerhalb der EU-Grenzen eingehen möchten, müssen Sie sich vor der Eheschließung mit den Regelungen zum Familiennachzug im dänischen Einwanderungsgesetz (udlændingeloven) vertraut machen.

Wenn nur eine Person von Ihnen dänischer oder nordischer Staatsbürger ist oder eine dänische Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Einwanderungsgesetz besitzt, müssen Sie bestätigen, dass Sie mit den Regeln des dänischen Einwanderungsgesetzes zum Familiennachzug vertraut sind, bevor Sie in Dänemark heiraten können. Dies tun Sie durch die Unterzeichnung einer sogenannten 11 b-Erklärung.

Mit der Unterzeichnung der 11 b-Erklärung erklären Sie, dass Sie mit den Regelungen zum Familiennachzug im dänischen Einwanderungsgesetz vertraut sind. Das bedeutet nicht, dass Sie aufgrund der Eheschließung auf die Möglichkeit verzichten, einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen.

Allerdings gelten die Regelungen der 11 b-Erklärung aufgrund der EU-rechtlichen Freizügigkeitsrichtlinie nicht für EU-Bürger.

Zur 11 b-Erklärung. Lesen Sie die Hinweise zur Eheschließung, bevor Sie die 11 b-Erklärung unterzeichnen.

Bei­spi­el­fäl­le

Denken Sie vor Ihrer Heirat an die Finanzen

Es ist sinnvoll, sich vor der Heirat über die Bedeutung der Eheschließung für die finanziellen Beziehungen der Ehegatten zu informieren.

Informationen über die Bedeutung der Ehe für die jeweiligen finanziellen Verhältnisse der Ehepartner finden Sie in der Broschüre Bei einer Heirat - denken Sie an die Finanzen