Sie sind nor­di­s­che Staats­bür­ger oder ha­ben ein un­be­fri­ste­tes Au­fent­halts­re­cht in Dä­ne­mark

Wenn Sie entweder dänische oder nordische Staatsbürger sind oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung haben, müssen Sie bei der Gemeinde, in der Sie leben, einen Antrag auf Eheschließung stellen.

Sie müssen bei der Gemeinde einen Antrag stellen, unabhängig davon, ob Sie in Dänemark oder im Ausland heiraten möchten.