Die Hochzeit von skandinavischen Staatsbürgern wird von der Gemeinde durchgeführt
Wenn Sie beide dänische oder skandinavische Staatsbürger sind oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder ein ständiges Aufenthaltsrecht gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung besitzen, müssen Sie den Antrag bei der Gemeinde stellen.
Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde stellen, unabhängig davon, ob Sie in Dänemark oder im Ausland heiraten möchten.