Die Ho­chzeit von skan­di­na­vi­s­chen Staats­bür­gern wird von der Ge­me­in­de dur­ch­geführt

Wenn Sie beide dänische oder skandinavische Staatsbürger sind oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder ein ständiges Aufenthaltsrecht gemäß der EU-Aufenthaltsverordnung besitzen, müssen Sie den Antrag bei der Gemeinde stellen.

Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde stellen, unabhängig davon, ob Sie in Dänemark oder im Ausland heiraten möchten.