Za­hlung von Gebühren

Wenn Sie eine ausländische Bank haben und eine Gebühr an die Fa­mi­li­en­re­cht­li­che Be­hörde zahlen müssen, verwenden Sie bitte die auf dieser Seite verfügbaren Informationen.

Für Internationale Eheschließungen:
IBAN: DK91 0216 4069 2170 60. BIC/SWIFT: DABADKKK

Für alle anderen Fälle:
IBAN: DK24 0216 4069 1753 92. BIC/SWIFT: DABADKKK

Denken Sie daran, Ihre CPR-Nummer oder Ihren Namen und Ihre Pass-/ID-Nummer bei der Zahlung anzugeben. Andernfalls können wir nicht erkennen, mit welchem Antrag die Gebühr verbunden ist.

Die Fa­mi­li­en­re­cht­li­che Be­hörde kann mit der Bearbeitung eines Falles erst beginnen, wenn die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist. Wenn die Gebühr nicht innerhalb kurzer Zeit nach dem Absenden des Antrags eingegangen ist, legen wir den Fall zu den Akten. Das bedeutet, dass wir in dem Fall keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Es ist nicht möglich, die Gebühr zurückerstattet zu bekommen, wenn die Antragsbedingungen nicht erfüllt sind.

EAN-Nummer

EAN 5798000362222