Über die Fa­mi­li­en­re­cht­li­chen Be­hörde

die Familienrechtlichen Behörde wurde am 1. April 2019 eröffnet und ersetzt die Staatsverwaltung.

Die Familienrechtlichen Behörde gehört organisatorisch und finanziell zum Ministerium für Soziales, Wohnen und ältere Menschen.

Die Aufgaben der Familienrechtlichen Behörde

die Familienrechtlichen Behörde befasst sich mit allen Fällen, die sich im weitesten Sinne auf Familien beziehen. In allen Bereichen geht es darum, für jede einzelne Familie die bestmögliche Lösung zu finden.

die Familienrechtlichen Behörde hat Aufgaben in den folgenden Hauptbereichen:

  • Adoption
  • Beiträge
  • Vaterschaft und Ko-Mutterschaft
  • Sorgerecht, Wohnsitz und Besuchsrecht
  • Namen
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • Trennung und Scheidung
  • Vormundschaft